Die Gemeinde ist gemäß der "Hessischen Gemeindeordnung" (HGO) eine juristische Person, die durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.
Zusammensetzung
Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Beigeordneten, von denen eine Person zum Ersten Beigeordneten gewählt wird. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt, ihre Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Gemeindevorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.
Aufgaben
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
- Insbesondere hat er die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
- die Einrichtungen und Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
- das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
- die Gemeinde zu vertreten und den Schriftwechsel zu führen.
Die Sitzungen sind immer nicht öffentlich.
Beigeordnete der Freien Wähler
Nach der Kommunalwahl 2016 setzt sich der Gemeindevorstand neben dem Bürgermeister aus acht Beigeordnete zusammen.
Die Freien Wähler stellen in der aktuellen Legislaturperiode erneut drei Beigeordnete:

Beigeordneter
Volpertshäuser Straße 59
OT Reiskirchen

Beigeordneter
Durchhardstraße 26
OT Weidenhausen

Beigeordneter
In den Eichgärten 39
OT Rechtenbach