Der Ortsbeirat wird von den Bürgern des einzelnen Ortsteils gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Er besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig. Aus seiner Mitte werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören, hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Endgültige Entscheidungen trifft der Ortsbeirat nur, wenn ihm die Gemeindevertretung eine bestimmte Angelegenheit widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen hat. Dies kommt in der Praxis aber relativ selten vor.



Volpertshäuser Straße 39
OT Reiskirchen



Lottestraße 26
OT Volpertshausen
