
Diese Meldung dürfte Bauherren interessieren,
deren Neubau in den letzten Jahren an das
Wasserversorgungsnetz angeschlossen wurde.
Zahlungen an ein Wasserversorgungsunternehmen für das Legen der Wasserleitung und des Hausanschlusses sind eine Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt. Seit dem 12.8.2000 betrachtet die Finanzverwaltung den Wasseranschluss als selbstständige Hauptleistung und nicht mehr als unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung. Und folglich verlangt sie dafür den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % (bis 2006: 16 %). Die Lieferung von Wasser hingegen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (BMF-Schreiben vom 4.7.2000, BStBl. 2000 I S. 1185).
Kürzlich hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Anbindung des Hauses an das Wasserversorgungsnetz ebenfalls unter die "Lieferung von Wasser" fällt - also eine unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt - und deshalb nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert werden darf (gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Anschlussleistung durch das Unternehmen erfolgt, das auch das Wasser liefert, und dass der Empfänger des Wasseranschlusses und der Empfänger des Wassers identisch sind (BFH-Urteil vom 8.10.2008, V R 61/03). Diese Entscheidung basiert auf dem gleichlautenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 3.4.2008, C-442/05).
STEUERTIP:
Betroffene Eigentümer, bei denen in Rechnungen für den Anschluss oder die Reparatur von Wasserleitungen ein Umsatzsteuersatz von 19 % (früher 16 %) ausgewiesen wurde, können vom Wasserversorgungsunternehmen verlangen, dass diese Rechnungen berichtigt werden, denn es handelt sich um einen unrichtigen Steuersatz gemäß § 14c Abs. 1 UStG. Und natürlich können die betroffenen Eigentümer die zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen.
Leider gilt hier eine vierjährige Verjährungsfrist, sodaß nur Rechnungen seit 2005 berücksichtigt werden.
Hier können Sie ein formloses Anschreiben zur Rückerstattung an den Wasserversorger downloaden